Hochschulwahl 2011

Bekanntmachung der Wahlergebnisse

SENAT - Vertreter der Gruppe der


Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Studierenden



FAKULTÄTSRAT - Vertreter der Gruppe der


Hochschullehrer und Hochschullererinnen
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Studierenden



STUDENTISCHES PARLAMENT - Weitere Vertreter und Vertreterinnen


Ergebnis der Wahl des Vorstands des Studentischen Parlaments



Die Wahl ist angenommen, wenn nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (28.06.2011) dem Wahlleiter von den gewählten Vertretern und Vertreterinnen nicht spätestens am dritten Tag danach ( = Freitag, 01.07.2011) eine schriftliche Ablehnung ihrer Wahl aus wichtigem Grund zugegangen ist.



Die Amtszeit der gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Senat und die Fakultätsräte der Fakultäten 01-03, 06-08 und 12-14 beginnt am 01.10.2011 und endet am 30.09.2013.


Die Amtszeit der gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in die Fakultätsräte sowie der weiteren Vertreter und Vertreterinnen im Studentischen Parlament beginnt am 01.10.2011 und endet am 30.09.2012.



 

Rechtsgrundlagen

Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen - BayHSchWO
Grundordnung der Hochschule München