Die Frauenbeauftragten der Hochschule München

Prof. Dr. Elke Wolf (li.) und Prof. Dr. Katina Warendorf
Prof. Dr. Elke Wolf (li.) und Prof. Dr. Katina Warendorf

Hochschulfrauenbeauftragte:


Frau Prof. Dr. Katina Warendorf



1. stellv. Hochschulfrauenbeauftragte


Frau Prof. Dr. Sabine Pfeiffer


2. stellv. Hochschulfrauenbeauftragte


Frau Prof. Dr. Elke Wolf


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Aufgaben der Frauenbeauftragten

Welche Aufgaben haben Frauenbeauftragte?


Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschule bei der

  • Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und
  • Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen.


Wie setzen sie diesen Auftrag um?


Die Frauenbeauftragten

  • vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremienwirken darauf hin
  • den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen
  • informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen
  • informieren über berufliche Perspektiven von Frauen
  • organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z.B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen
  • beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen
  • unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis



An den Fachhochschulen in Bayern arbeiten in der Regel Professorinnen, manchmal auch Professoren als Frauenbeauftragte - sowohl in den einzelnen Fachbereichen als auch als zentrale Hochschulfrauenbeauftragte. Sie werden für dieses Amt gewählt und verrichten ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgaben. Die Frauenbeauftragten der bayerischen Fachhochschulen koordinieren ihre Tätigkeit auf Landesebene. In der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen arbeiten sie mit den Frauenbeauftragten aller Hochschularten Bayerns zusammen.



In diesem Rahmen:


  • veranstalten sie regelmäßig Fachtagungen
  • informieren sie die Öffentlichkeit über die Situation von Frauen an den Hochschulen
  • nehmen sie Stellung zu Fragen der Gleichstellungspolitik
  • regen sie Förderungsmaßnahmen für Frauen im Hochschulbereich an
  • setzen sie sich ein für die besonderen Belange der Fachhochschulen


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Rechtlicher Rahmen

Rechtliches


Auszug aus dem Bayerischen Hochschulgesetz (Artikel 34):



"Die Frauenbeauftragten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. ..."



Seit der Jahrhundertwende dürfen Frauen an bayerischen Hochschulen studieren. In Bayern beträgt der Studentinnenanteil an allen Hochschulen inzwischen 45%. An den Fachhochschulen mit ihren vielen technisch geprägten Studiengängen sind 37% aller Studierenden Frauen.


Seit 80 Jahren lehren Frauen an bayerischen Hochschulen. Aber auf Professuren werden noch heute überwiegend Männer berufen. Der Professorinnenanteil an den Fachhochschulen in Bayern beträgt 7%.


Dieses Ungleichgewicht ist ein Hinweis auf eine anhaltende strukturelle Benachteiligung von Frauen. Die Studien- und Arbeitsbedingungen an Fachhochschulen müssen so gestaltet sein, daß sie allen ihren Mitgliedern gleiche Möglichkeiten zum Lernen und Arbeiten, Lehren und Forschen bieten.


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Gleichstellungskonzept 2008
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Die Frauenbeauftragten der Fakultäten
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Die Frauenbeauftragten an den bayerischen Fachhochschulen
Hier finden Sie eine Übersicht aller bayerischen Frauenbeauftragten an den Hochschule für angewandte Wissenschaften

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