Promotion als Absolventin einer Fachhochschule
Auch Fachhochschulabsolventinnen können promovieren.
In Deutschland haben Fachhochschulen zwar grundsätzlich kein eigenes Promotionsrecht. Den Absolventinnen der Fachhochschulen ist der Weg zur Promotion jedoch keineswegs verwehrt. Alle 16 Ländergesetze sehen vor, daß die Promotionsordnungen der Universitäten besonders befähigte Fachhochschulabsolventen zur Promotion zulassen können.
Die Kriterien, die dabei an die Fachhochschulabschlüsse der promotionswilligen Kandidaten angelegt werden, sind jedoch bundesweit sehr unterschiedlich. Vor der Zulassung zum eigentlichen Promotionsstudium ist meist erst eine sog. Qualifizierungsphase zu durchlaufen, deren Dauer und Inhalt von jeder einzelnen Promotionsordnung anders definiert wird.
Die Vielfalt der Bestimmungen ergibt sich vor allem daraus, dass die Gestaltung der Promotionsordnungen weder landes- noch universitätseinheitlich ist, sondern vielmehr den einzelnen Fakultäten obliegt.
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