Berufsbegleitender Master
Allgemeine Informationen
Akkreditierung
Struktur und Inhalte von Bachelor- und Masterstudiengänge wurden durch Gesetzgebung des Bundes und der Länder und durch gemeinsame Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz der Länder festgelegt. Mit Hilfe der Akkreditierung wird im Rahmen einer periodischen externen Begutachtung überprüft, ob die Hochschulen die entsprechenden Vorgaben einhalten. Die Akkreditierung ist Aufgabe unabhängiger Agenturen, die sich ihrerseits einem entsprechenden Verfahren durch den Akkreditierungsrat stellen müssen. Kommt das Akkreditierungsverfahren zu einem positiven Abschluss, erhält der Studiengang ein Gütesiegel. Dies garantiert, dass der Studiengang sowohl fachlich-inhaltlich als auch hinsichtlich seiner Berufsrelevant internationalen Anforderungen entspricht.
Allgemeines
Das Masterstudium führt nach einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss. Voraussetzung ist der Abschluss eines ersten Hochschulstudiums. Die weiteren Qualifikationsanforderungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudienganges. Studienziel ist eine Vertiefung, Spezialisierung oder Erweiterung des im bisherigen Studium – und ggf. in der Berufspraxis – erworbenen Wissens und Könnens.
Bewerbung/ Immatrikulation
Detaillierte Informationen über Fristen, Formalitäten und notwendige Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der
Beratung und Immatrikulation
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Diploma Supplement
Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungsurkunden, Prüfungszeugnisse) soll es - international und national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.
ECTS
Um einen einheitlichen europäischen Bildungsraum zu gründen, wurde von der Kommission das Europäische Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Es bietet die Möglichkeit Studienleistungen im Rahmen eines Austauschprogramms (Sokrates, LLP) anrechnen zu lassen. Durch die Transparenz des Systems haben Studierende die Möglichkeit, passende Studienangebote im Ausland zu wählen. Dadurch wird ein Auslandsaufenthalt attraktiver, da die Studentinnen und Studenten genau ersehen können, welche Leistungen in welchem Umfang an Ihrer Heimathochschule angerechnet werden. Damit dies möglich ist, wurden Anrechnungspunkte (Credit Points) ermittelt.
Die ECTS Anwendung beruht auf drei Prinzipien:
• Information (über Studiengänge und Studienleistungen)
• gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden), sog. "Learning Agreement"
• Die Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum).
Die einzelnen Fakultäten haben für ihre jeweiligen Studiengänge eine ECTS Broschüre zusammengestellt. Hieraus ist ersichtlich, in welchem Umfang gelehrt wird und wie viele Credit Points die einzelnen Fächer ergeben.
Masterabschlüsse
Masterabschlüsse an Hochschulen für angewandte Wissenschaften eröffnen den Zugang zum höheren Dienst, wenn dies im Rahmen der Akkreditierung festgestellt wurde. Sie berechtigen grundsätzlich zur Promotion an einer Universität.
Die Abschlussbezeichnungen nicht-konsekutiver und weiterbildender Masterstudiengänge können von den Hochschulen abweichend von den Bezeichnungen für konsekutive Masterstudiengänge gewählt werden, weshalb für inhaltlich ähnliche Studiengänge an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben werden können.
Die Abschlussbezeichnungen müssen nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Masterstudiengänge abweichen. Wenn Abschlussbezeichnungen der konsekutiven Masterstudiengänge verwendet werden, müssen allerdings auch dieselben Anforderungen erfüllt werden.
Unterschied zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen
- Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang auf. Die gesamte Regelstudienzeit (Bachelor- und Masterstudiengang) beträgt nicht mehr als 5 Jahre bzw. 300 Leistungspunkte. Das Studium kann an verschiedenen Hochschulen / Hochschularten aufgenommen werden und es ist möglich mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss zu studieren.
- Nicht-konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf.
- Weiterbildende MastersStudiengänge sind speziell auf berufstätige Interessenten mit erstem Hochschulabschluss ausgerichtet
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Modularisierung
Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge müssen gemäß den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und den ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen modularisiert sein.
Modularisierung eines Studiums bedeutet, dass Studieninhalte und Veranstaltungen zu größeren, in sich abgeschlossenen und abprüfbaren inhaltlichen Einheiten zusammengefasst werden. Ein Modul kann aus mehreren Veranstaltungen unterschiedlichen Typs bestehen, deren Gemeinsamkeit darin bestehen soll, dass sie gemeinsame Kompetenzen vermitteln. Ein Studium in einem modularisierten Aufbau besteht aus mehreren Modulen, von denen einige verpflichtend und andere Teil des Wahlbereiches sind. Jedes Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen und mit einer bestimmten Anzahl an Kreditpunkten und gegebenenfalls Noten versehen.
Der Vorteil der Modularisierung besteht darin, dass beim Design der Module und beim Aufbau des Studiums auf die zu erwerbenden Kompetenzen und damit auf die „Learning Outcomes“ der Studierenden fokussiert wird.
Bei der Gestaltung eines Studiengangs sollte zusätzlich zu Studien- und Prüfungsordnungen ein Modulhandbuch erstellt werden, das eine inhaltliche Beschreibung der Module, der zu vermittelnden Kompetenzen und der in den Modulen verpflichtend oder wahlweise vorgesehenen Veranstaltungen und Anforderungen enthält.
Steuerliche Fragen/ Absetzbarkeit
Berufstätige können Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung wie z.B. Gebühren, Ausgaben für Literatur, Fahrt- und Übernachtungskosten als Werbungskosten vollständig von der Steuer absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Weiterbildung dazu dient, Kenntnisse im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern, Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern oder sich geänderten Anforderungen anzupassen.
Zulassungsvoraussetzungen für weiterbildende Masterstudiengänge
Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) und der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit. Die weiteren Qualitätsanforderungen sind in den jeweiligen Studienordnungen unserer weiterbildenden Masterstudiengänge festgelegt.