Das Studienbeitragsdarlehen

Die Studierenden der Hochschule München haben die Möglichkeit, die Studienbeiträge über das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren - und zwar elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung. Darlehensberechtigt sind:

  • Deutsche, EU-Bürger und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Angehörige,
  • Ausländer, die Deutschen gleichgestellt sind
  • und Ausländer, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.


Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen wird über die KfW Förderbank angeboten. Um es zu beantragen, müssen Sie drei Dokumente an der Hochschule München vorlegen:

  • den Darlehensantrag , der über die Internetplattform der KfW erhältlich ist,
  • eine eidesstattliche Versicherung, die hier heruntergeladen werden kann
  • und den Personalausweis oder Reisepass (zum Reisepass benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung).


Wenn Sie die Studienbeiträge mit dem Bayerischen Studienbeitragsdarlehen finanzieren möchten, müssen Sie den vollständigen Darlehensantrag bis zum jeweiligen Rückmeldetermin (31.07. für das Wintersemester, 14.02. für das Sommersemester) an der Hochschule abgeben (Bereich Studierendenservice, Zi. A29, Hr. Geyer, Tel.: 1265-1147) und den Grundbeitrag für das Studentenwerk i. H. v. 42,- Euro überweisen. Die Bank überweist dann den Studienbeitrag direkt an die Hochschule.


Zurückzuzahlen ist das Darlehen nach Abschluss des Studiums. Die Rückzahlung erfolgt in moderaten monatlichen Raten (mindestens 20 Euro) und kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Sie hängt von der Einkommensgrenze ab: 1.170 Euro netto im Monat (zuzüglich 535 Euro für einen nicht verdienenden Ehepartner und 485 Euro für jedes Kind).


Ausführliche Fragen und Antworten zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.


Außerdem setzt Bayern bei BAföG-Empfängern eine Verschuldensobergrenze fest: sie beträgt 15.000 Euro. Was darüber liegt, wird auf Antrag erlassen. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung oder im Todesfall wird die Darlehensschuld erlassen. Diese Ausfälle in der Rückzahlung werden durch den Sicherungsfonds ausgeglichen. Dieser Sicherungsfond wurde für die Sicherstellung der sozialverträglichen Darlehen eingerichtet. Er speist sich aus 2 Prozent des Beitragsaufkommens und wird von der LfA Förderbank Bayern verwaltet.


 

Bildungskredit des Bundes

Ergänzend zum BAföG wird Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen über maximal 24 Monate ein Bildungskredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich angeboten.


Weitere Informationen zum Bildungskredit des Bundes: www.bildungskredit.de


 

Studienkredite

Neben privaten Banken und Sparkassen hat die staatliche KfW Förderbank ein Studienkreditprogramm gestartet. Es bietet Vollzeitstudierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen unabhängig vom Einkommen und Vermögen und ohne Sicherheiten einen verzinslichen Kredit zur Finanzierung der Lebensunterhaltskosten.


Weitere Informationen zum Studienkredit der KfW finden Sie hier .