Versicherungen

1. Krankenversicherung


2. Rentenversicherung


3. Unfallversicherung


 

1. Krankenversicherung

Am 01.06.1996 trat die neue Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) vom 27.03.1996 (BGBl I S. 568 ff) in Kraft.
Die wesentliche Änderung gegenüber altem Recht ist, dass die Studierenden nur noch für die Neueinschreibung im Bereich Beratung und Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung abgeben müssen. Zur Rückmeldung für die folgenden Semester ist keine Versicherungsbescheinigung mehr vorzulegen.

Nur wenn die Krankenversicherung gewechselt wird, muß von der neu gewählten Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung im Bereich Beratung und Immatrikulation der Hochschule München, Lothstraße 34, Zimmer A 31 vorgelegt werden.

Eine Versicherungsbescheinigung ist auch dann nochmals vorzulegen, wenn der Studierende mit Bescheid der Hochschule exmatrikuliert wurde und er sich für das nächste Semester im Bereich Beratung und Immatrikulation (z.B. für einen anderen Studiengang) wieder einschreibt.


 

2. Rentenversicherung

Mit dem Diplom- bzw. Bachelorprüfungszeugnis (Entlassung aus der Hochschule München) erhält jeder/jede Studierende eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Fachhochschulbesuchs.
Diese Bescheinigung ist bei der Neuausstellung der Versicherungskarte der zuständigen Rentenversicherungsanstalt vorzulegen.


 

3. Unfallversicherung

Studierende sind während der theoretischen Studiensemester bei der Bayerischen Landesunfallkasse (gesetzliche Unfallversicherung) gegen Unfall versichert.

Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle, die sich auf dem Schulgrundstück oder auf angemeldeten Exkursionen, auf dem Wege zur Schule oder von dort zur Unterkunft ereignen. Unfälle müssen sofort im Bereich Beratung und Immatrikulation, Gebäude A. Lothstraße 34, Zimmer A 31 Unfallanzeigeformular gemeldet werden.

Während der praktischen Studiensemester sind Studierende kraft Gesetzes bei der für den Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungseinrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfall versichert.
Im Versicherungsfall ist die Unfallanzeige durch die Ausbildungsstelle zu erstellen. Ein Abdruck der Unfallanzeige muß der Hochschule München übermittelt werden.